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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Pauschalreisen, Flügen und sonstigen Reiseleistungen

Stand: 13. Juni 2003

1.Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Reisebüro und dem Kunden geschlossenen Verträge sowie für sämtliche Willenserklärungen und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen des Kunden. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

2.Definitionen

2.1 „Reiseleistung“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind Flüge, Pauschalreisen, Beherbergungen, Überlassung eines Mietwagens und ähnliche Leistungen.

2.2 „Veranstalter“ sind alle Reiseveranstalter, Fluggesellschaften und sonstigen Anbieter, die Reiseleistungen erbringen.

2.3 „Reisebüro“ ist das in Ziffer 3 genannte Unternehmen, mit dem der Vermittlungsvertrag abgeschlossen wird bzw. abgeschlossen werden soll.

3. Vertragspartner

Mit dem Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars beauftragen Sie das Unternehmen

Terracus GmbH
Geschäftsführerin: Melanie Tamblé
Tel.: 01805-732255* - Service-Nr. 8570

Merkatorstraße 2
Vanity:01805-RECALL* - Service-Nr. 8570
41515 Grevenbroich
Fax:02181-7569-299
USt.-ID: DE-814224004
Handelsregister-Nr.: HRB 10997
Amtsgericht Mönchengladbach

*(12 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz)

mit der Vermittlung eines Vertrages über eine Reiseleistung.

4. Vertragsgegenstand

4.1 Gegenstand des Vermittlungsvertrages ist die Vermittlung eines Vertragsschlusses des Kunden mit dem jeweiligen Veranstalter über die in der Buchung aufgeführte Reiseleistung durch das Reisebüro.

4.2 Das Reisebüro erbringt Reiseleistungen nicht selbst. Im Falle einer Buchung kommt ein Vertrag über die Reiseleistung direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter zustande. Diesem Vertrag liegen die jeweiligen Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters zugrunde. Für einzelne Reiseleistungen können besondere Regelungen und Einschränkungen gelten.

4.3 Die Abwicklung des Vertrages über die Reiseleistung erfolgt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Veranstalter. Mängel der Reiseleistung sind gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.

5.Vertragsschluss

5.1 Durch das Absenden des ausgefüllten Buchungsformulars gibt der Kunde gegenüber dem Reisebüro ein Angebot auf den Abschluss des Vermittlungsvertrages ab. Das Reisebüro nimmt das Angebot durch die Bestätigung der Buchung an. Die Bestätigung erfolgt fernmündlich, schriftlich oder per E-Mail. Mit Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden ist der Vermittlungsvertrag zustande gekommen. Mit der Buchungsbestätigung bestätigt das Reisebüro lediglich die ordnungsgemäße Weiterleitung der Buchung an den jeweiligen Veranstalter. Die Bestätigung der Buchung bedeutet noch nicht, das bereits ein Vertrag über die gebuchte Reiseleistung mit dem Veranstalter zustande gekommen ist.

5.2 Als Annahmeerklärung gilt auch die Belastung der Kreditkarte des Kunden oder (bei Lastschriftverfahren) seines Bankkontos bzw. der Zugang einer Rechnung des Reisebüros oder des Veranstalters beim Kunden. Die bloße Bestätigung des Eingangs einer Buchung beim Reisebüro stellt noch keine Annahmeerklärung dar.

5.3 Das Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Veranstalter über die gebuchte Reiseleistung bestimmt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, kommt der Reisevertrag regelmäßig erst mit Zugang einer schriftlichen Reisebestätigung des Veranstalters zustande.

6. Fremdsprachige Angebote

Bucht der Kunde Reiseleistungen, bei denen die Leistungsbeschreibung ganz oder teilweise in englischer Sprache dargestellt ist, oder in denen auf in englischer Sprache abgefasste besondere Bedingungen hingewiesen wird, erkennt er die englische Sprache neben der deutschen als gleichrangige Vertragssprache sowohl für den Vermittlungsvertrag als auch für den mit dem Veranstalter abzuschließenden Vertrag an.

7. Reisepreis, Zahlung

7.1 Die angegebenen Ticketpreise für Linienflüge gelten in der Regel nur bei Online-Buchung des Fluges und bei Bezahlung und Ausstellung des Tickets innerhalb von 24 bis 72 Stunden (je nach Fluggesellschaft). Maßgeblich sind stets die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Soll auf Wunsch des Kunden von diesen Beschränkungen abgewichen werden, kann die Buchung des gewünschten Fluges nur zum Regeltarif ausgeführt werden.

7.2 Der Preis für die gebuchte Reiseleistung ist jeweils im Voraus, sofern nicht anders angegeben mit Zugang der Buchungsbestätigung zur Zahlung fällig.

7.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, tritt die Fälligkeit nicht vor Übergabe eines Sicherungsscheins des Veranstalters i. S. d. § 651 k BGB ein. Die genauen, für die gebuchte Pauschalreise geltenden Zahlungsbedingungen ergeben sich jeweils aus den Angaben im Rahmen des Angebotes oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters. In der Regel ist eine Zahlung per Banklastschrift, Kreditkarte oder Überweisung möglich.

7.4 Das Reisebüro ist beauftragt und bevollmächtigt, für den Veranstalter den geschuldeten Preis für die Reiseleistung einzuziehen und hierzu Geldbeträge entgegenzunehmen oder den geschuldeten Betrag je nach vom Kunden gewählter Zahlungsart über die Kreditkarte des Kunden oder über sein Bankkonto im Lastschriftverfahren einzuziehen.

8. Vermittlungsentgelt

Soweit ein Entgelt für die Vermittlungsleistung erhoben wird, ist dieses im Preis der vermittelten Reiseleistung bereits enthalten. Es werden keine gesonderten Gebühren berechnet.

9. Preis- und Leistungsänderungen

Im Hinblick auf mögliche Änderungen des Preises für die gebuchte Reiseleistung und auf Änderungen der gebuchten Leistung wird auf die Allgemeinen Geschäftbedingungen des Veranstalters verwiesen. Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um einen Linienflug, gelten zusätzlich die jeweiligen Beförderungs- und Tarifbestimmungen der ticketausstellenden Fluggesellschaft ("Luftfrachtführer"), welche auf Wunsch in deren Büros eingesehen werden können, sowie ergänzend hierzu die international gültigen Bestimmungen des Abkommens zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr (Warschauer Abkommen).

10. Buchungsbestätigung, Reiseunterlagen

10.1 Der Kunde ist verpflichtet, eine ihm zugegangenen Buchungsbestätigung und ihm übersandte Tickets oder sonstige Reiseunterlagen unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung der ausgewiesenen Reisedaten mit der getätigten Buchung hin zu überprüfen. Stellt der Kunden Abweichungen oder sonstige Unrichtigkeiten fest, hat er den Absender (Veranstalter bzw. Reisebüro) hierauf unverzüglich hinzuweisen.

10.2 Flugtickets werden dem Kunden in der Regel nach erfolgter Zahlung bzw. unmittelbar per Post übersandt. In Ausnahmefällen werden Tickets bei der Fluggesellschaft oder einem Beauftragten, ggf. gegen Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt oder wahlweise kostenpflichtig per Kurierdienst übersandt. Elektronische Tickets werden an den entsprechenden Automaten im Flughafengebäude ausgegeben.

10.3 Handelt es sich bei der gebuchten Reiseleistung um eine Pauschalreise, werden die Reiseunterlagen entweder per Post übersandt oder am Flughafenschalter, ggf. gegen eine separate Gebühr, zur Abholung durch den Kunden hinterlegt. Die Übermittlungsart wird dem Kunden gesondert mitgeteilt.

10.4 Die Gefahr des Verlustes von Tickets oder sonstigen Reiseunterlagen geht im Falle des Versands auf den Kunden über, sobald das Reisebüro die Unterlagen dem beauftragten Transportunternehmen übergeben hat.

10.5 Im Falle der Buchung eines Hotelaufenthaltes oder eines Mietwagens kann der Kunde die vermittelte Reiseleistung jeweils gegen Vorlage der in der Buchungsbestätigung oder in einer gesonderten Reservierungsbestätigung mitgeteilten Reservierungsnummer in Anspruch nehmen. Weitere Unterlagen werden ihm nicht übersandt.


11. Stornierungen, Umbuchungen

11.1 Bei Stornierung der vermittelten Reiseleistung gelten grundsätzlich die Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Veranstalters. Nach diesen Bedingungen richten sich auch die anfallenden Stornogebühren. Im Falle der Stornierung eines Linienflugs kann das Reisebüro zusätzlich zu etwaigen Stornogebühren der Fluggesellschaft eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben. Zur Vermeidung erheblicher finanzieller Verluste wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

11.2 Rückerstattungen erfolgen bei Linienflugbuchungen erst nach Eingang der Original-Tickets beim Reisebüro sowie erfolgter Gutschrift durch den Veranstalter. Bedingt durch die verschiedenen Abrechnungszyklen im Linienflugverkehr (IATA/BSP) können Rückerstattungen bei stornierten Linienflügen ein bis zwei Monate, im Einzelfall bis zu vier Monate dauern.

11.3 Die Umbuchung einer Reiseleistung ist nur durch Stornierung der gebuchten und gleichzeitiger Buchung einer anderen Reiseleistung möglich, es sei denn, der zwischen dem Kunden und dem Veranstalter geschlossenen Vertrag enthält hierfür besondere Bestimmungen. Im Falle der Umbuchung eines Linienfluges kann das Reisebüro zusätzlich zu den gegebenenfalls von der Fluggesellschaft erhobenen Gebühren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,- EUR pro Ticket erheben.

12. Einreisebestimmungen und sonstige Informationen

12.1 Angaben und Auskünfte des Reisebüros zu den in den Reiseländern geltenden Einreisebestimmungen, insbesondere zu den Pass- und Visumerfordernissen, setzen voraus, dass der Kunde deutscher Staatsbürger ist. Dies gilt nicht, wenn der Kunde auf seine fremde Staatsbürgerschaft ausdrücklich hingewiesen hat, oder diese für das Reisebüro offensichtlich ist.

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, sich rechtzeitig vor Buchung und Antritt einer Auslandsreise alle für die Einreise in das Zielland und gegebenenfalls auch für die Durchreise durch einen Drittstaat erforderlichen Unterlagen zu besorgen, sowie die Einhaltung der jeweiligen Zoll- und Devisenbestimmungen sowie der gesundheitspolizeilichen Formalitäten sicherzustellen und gegebenenfalls Gesundheitsvorsorgeempfehlungen zu beachten.


13. Haftung

Das Reisebüro haftet für Schäden des Kunden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, die auf einer schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, die Folge einer Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sind, oder für die eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorgesehen ist, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.

14. Aufrechnungsverbot

Der Kunde ist nicht zur Aufrechnung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderungen sind rechtskräftig festgestellt oder werden vom Reisebüro nicht bestritten.

15. Datenschutz

Das Reisebüro erhebt bestimmte personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls auch anderer Reisenden. Diese Daten werden für die Abwicklung des Vermittlungsvertrages und für die Anbahnung und Abwicklung des abzuschließenden Vertrages über die vom Kunden gebuchte Reiseleistung benötigt und ausschließlich zu diesen Zwecken verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der erhobenen Daten erfolgt ausschließlich an den jeweiligen Veranstalter der gebuchten Reiseleistung.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

16.2 Ist der Kunde ein Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vermittlungsvertrag ergebenden oder damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten der in Ziffer 3 genannte Sitz des Reisebüros.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge

1.
„Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbung Treibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zwecke der Verbreitung.

2.
Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3.
Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4.
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5.
Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

6.
Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss informiert werden kann, falls der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

7.
Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort “Anzeige“ oder „Werbung“ deutlich kenntlich gemacht.

8.
Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder der Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern abgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitgeteilt.

9.
Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen (digitale Daten) oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10.
Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichen, unrichtigem, oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber eine Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachen des Auftrages.
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden für wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgeltes beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12.
Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13.
Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, in der Regel aber 30 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige fällig. Ansonsten ist die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen bzw. mit dem Auftraggeber vereinbarten Frist zur Zahlung fällig. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

14.
Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbarten Zahlungsziel von von der Voraussetzung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15.
Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16.
Kosten für Anfertigung bestellter Druckstöcke, Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17.
Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahr die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (gegebenenfalls durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 Tsd. Exemplare 20 %, bei einer Auflage bis zu 100 Tsd. Exemplare 15 % beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

18.
Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dafür verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen.

19.
Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

20.
Erfüllungsort ist Wien. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist bei Klagen Sitz des Verlages. Bei Nichtkaufleuten bestimmt sich der Gerichtsstand nach der Wohnsitz. Ist der Wohnsitz im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitzes des Verlages vereinbart.

 
Zusätzliche Geschäftsbedingungen:

a)
Digitale Druckvorlagen sind solche, welche per Datenträger (z.B. Disketten, Cartridges, Cd-ROM, DVD) direkt oder indirekt per Fernübertragung (z.B. ISDN, e-mail) an den Verlag papierlos übermittelt werden.

b)
Unerwünschte Druckresultate (z.B. fehlende Schriften, falsche Rasterweite), die sich auf eine Abweichung des Kunden von den Empfehlungen des Verlages zur Erstellung und Übermittlung von Druckvorlagen zurückführen lassen (siehe: Digitale Formate in dieser Preisliste), führen zu keinem Preisminderungsanspruch.

c)
Für die Übertragung von digital übermittelten Druckvorlagen dürfen nur geschlossene Dateien verwendet werden, also solche Dateien, an denen der Verlag inhaltlich keine Möglichkeit der Veränderung hat. Offene Dateien, z.B. Dateien, welche unter Corel Draw, QuarkXPress, Freehand usw. gespeichert wurden, kann der Verlag ablehnen. Der Verlag kann bei offenen Dateien für die inhaltliche Richtigkeit nicht in Anspruch genommen werden.

d)
Bei Übermittlung von mehreren zusammengehörenden Dateien hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, daß diese Dateien innerhalb eines gemeinsamen Verzeichnisses (Ordner) gesendet bzw. gespeichert werden.

e)
Digital übermittelte Druckvorlagen für Farbanzeigen können nur mit einem auf Papier gelieferten Farb-Proof zuverlässig verarbeitet werden. Ohne Farb-Proof sind Farbabweichungen unvermeidbar, die keinen Preisminderungsanspruch auslösen.

f)
Werden digital übermittelte Druckvorlagen per Datenträger an den Verlag übermittelt, werden diese nur auf besonderen Wunsch an den Kunden zurückgeschickt.

g)
Der Verlag sendet auf Anforderung, auf ein vom Kunden verbindlich zu benennendes Telefaxgerät, einen Korrekturabzug der im Verlag auf Papier ausgedruckten digital übermittelten Druckvorlage zur Überprüfung. Nennt der Kunde dem Verlag kein spezielles Faxgerät, so sendet der Verlag nur, wenn und soweit eine anderweitige Telefaxnummer des Kunden bekannt ist. Scheitert die Telefaxübertragung wegen technischer Probleme, ist der Verlag nicht verpflichtet, den Korrekturabzug dem Kunden auf eine andere Weise zukommen zu lassen. Der Verlag empfiehlt seinen Kunden, diese Korrekturabzüge gründlich zu prüfen und ggf. einen Fehler unverzüglich, insbesondere aber vor dem für die Anzeige geltenden Anzeigenschluss, dem Verlag zur Korrektur melden. Erhält der Verlag keine Fehlermeldung bis Anzeigenschluss, und es werden Fehler vom Kunden zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt, entfällt jeglicher Anspruch auf Preisminderung oder anderweitiger Ansprüche, wie z.B. Schadenersatz, Ansprüche auf Erstattung von Anwalts- und Gerichtskosten und Ordnungsgelder.

h)
Der Kunde hat vor einer digitalen Übermittlung von Druckvorlagen dafür Sorge zu tragen, daß die übermittelten Daten frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne daß der Kunde hieraus Ansprüche geltend machen könnte. Der Verlag behält sich zudem vor, den Kunden auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierten Computerviren dem Verlag Schäden entstanden sind.

CityTourist Verlag & Media GmbH - Wien

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