| Magazin | Impressum | Werbung | AGB`s | Add URL | Kontakt |
Startseite Schweiz
? Tell A Friend - Diese Seite weiterempfehlen!
Infothek Schweiz
Wissenswertes rund um einen Urlaub in der Schweiz
Reisedokumente
EU Staatsangehörige können mit Reisepass, vorläufigem Reisepass oder mit Personalausweis in die Schweiz einreisen. Für Kinder bis zum vollendeten sechzehnten Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines Elternteils möglich.

Auch bis zu einem Jahr abgelaufene Reisepässe (nicht abgelaufene vorläufige Reisepässe!) oder Kinderausweise sowie gültige vorläufige Personalausweise werden akzeptiert.

Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt, allerdings sind die entsprechenden Visumsvorschriften zu beachten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951. Weitere Informationen unter: www.eda.admin.ch (Visa-Einreise-Zoll anklicken).
Über die Voraussetzungen für längerfristige Aufenthalte in der Schweiz sollten sich Interessierte bei der für sie zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung informieren bzw. die Informationen des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) unter www.imes.admin.ch einsehen.
Ein Merkblatt zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union finden Sie auf der Webseite der deutschen Botschaft Bern (www.deutsche-botschaft.ch ).
(Quelle: Auswärtiges Amt - Deutschland)

Zollbestimmungen
Zoll- und Steuerfreie Importe pro Person:
Persönlich, gebrauchtes Reisegut:
Alle Gebrauchsgegenstände, welche im Ausland wohnhafte Reisende während des Aufenthaltes in der Schweiz benützen und wieder ausführen.
Bargeld:
Bargeld kann bei der Einreise unbegrenzt mitgeführt werden.

Tabak und Spirituosen:
Die Freimengen gelten nur für Personen von über 17 Jahren.
- 200 Zigaretten or 50 Zigarren or 250 Gramm Pfeifentabak
- 2 Liter alkoholische Getränke (bis zu 15% Vol.) und 1 Liter (über 15% Vol.)
Andere Waren:
Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von CHF 300.00 pro Person abgabenfrei.

Mehrwertsteuer MWST:
In der Schweiz wird auf Waren eine Mehrwertsteuer von 7,6% berechnet, die im Verkaufspreis inbegriffen ist (der Nettosatz beträgt 7,06 %). Ausländische Touristen und Besucher können sich die Mehrwertsteuer bei Einkäufen von über CHF 400.00 (inkl. Mehrwertsteuer), sofern die Waren innerhalb von 30 Tagen dieSchweiz verlassen, zurückerstatten lassen. Im Geschäft erhält man dazu den Global Refund Tax-free Einkaufsscheck zur Rückforderung der Mehrwertsteuer!

Haustiere
Ohne Bewilligung können in die Schweiz folgende Haustiere eingeführt werden: Gegen Tollwut geimpfte Hunde/Katzen aus Ländern ohne urbane Tollwut mit gültigem Impfzeugnis. Die Impfung muss mindestens 30 Tage vor dem Grenzübertritt erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen.

Weitere Informationen zur Einfuhr von Tieren:
Bundesamt für Veterinärwesen (BVET)
Schwarzenburgstr. 161
CH-3003 Bern
Tel.: 0041 31 323 85 24
Fax: 0041 31 323 85 22
e-mail: import.export@bvet.admin.ch

[ 1 ] [ 2 ]

| Impressum | Werbung | Presse | AGB`s | Add URLJobs | Kontakt | Partners |
city-tourist.de ist ein unabhängiges Portal der Zeitschrift CityTourist mit Servicebeiträgen und Informationen rund um das Thema Städteurlaub und Städtereisen in der Schweiz mit der Möglichkeit zur Online und Internet Buchung von Low-Cost Flügen, Flugtickets, Hotels, Sightseeing Touren, Stadtrundfahrten sowie von Lastminute, Pauschal- und Individualreisen. Die Touristeninformation wird von Reiseführern und CityGuides abgerundet. Weitere Internetprojekte vom Anbieter: www.projektal.de www.cisell.de www.proleft.de www.citravels.de www.kreditklick.de www.comtoura.de www.tikids.de www.kinder-kalender.de www.united-projects.com
© 2004- by CityTourist GmbH
powered by CityTourist Verlag & Media GmbH - Wien